Finanzierung und Förderung der barrierefreien Dusche
- Pflegekassen (bei Pflegestufe) gewähren satten Zuschuss von bis zu 4000€ (ab Januar 2015)
- Krankenkassen übernehmen Kosten für Hilfsmittel (Duschstuhl, -hocker, Haltegriffe etc.)
- KfW-Bank vergibt günstigen Kredit für barrieremindernde Umbaumaßnahmen
- Bundesländer fördern den Umbau für mehr Barrierefreiheit
Tipps zur Förderung durch Pflegekasse, Krankenkasse, kfW-Bank und weiteren Möglichkeiten.
Weitere Beispiele finden Sie in unserer Duschengalerie.
Zuschüsse für das barrierefreie Bad
Eine bodengleiche Dusche ist nicht nur modern, zeitlos und stilvoll sondern bietet Ihnen auch ganz praktische Vorzüge. Das neue Badezimmer beim Umbau gleich umfassend barrierefrei zu gestalten ist sicherlich auch eine Frage des Geldes. Doch Umbaumaßnahmen für barrierefreies, behindertengerechtes Wohnen und altersgerechtes Bauen werden gut bezuschusst – sei es durch die Krankenkasse, die Bundesländer oder einen besonders günstigen Kredit.
Wer gewährleistet Zuschuss oder Finanzierung und welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Umbau zur Barrierefreiheit und altersgerechte Umbauten werden teilweise großzügig gefördert. Krankenkassen, Pflegekassen und auch durch die kfW.
Fördermittel durch die Pflegekasse
- Zuschuss bei Pflegestufe bis zu 2557€ (ab 2015 sogar 4000€)
- gefördert wird u.a. der Einbau bodengleicher Duschen
- Antrag zur Bezuschussung vor der Umbaumaßnahme stellen
Wen fördert die Pflegekasse?
Damit Sie und Ihre Angehörigen möglichst lange selbstständig leben können, werden bestimmte Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie oder eine mit Ihnen wohnende Person einer Pflegestufe zugeordnet sind. Dazu müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen – auch hier lohnt es sich, sich genau über Pflegestufen zu informieren.
Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?
Pflegekassen fördern unter anderem im Bad den Einbau von Badewanneneinstiegshilfen, rutschhemmenden Fliesen oder Bodenbelägen, den Bau eines ebenerdigen Duschplatzes und den Einbau höhenverstellbarer Waschtische und WCs. Sogar Beratungskosten und Arbeitslöhne sind bei der Bezuschussung berücksichtigungsfähig.
Wie viel Zuschuss gewährt die Pflegekasse?
Pro Jahr und pflegebedürftiger Person werden bis zu drei Umbaumaßnahmen mit jeweils bis zu 2557€ (Stand Oktober 2014) gefördert. Als eine Umbaumaßnahme zählen alle gleichzeitig notwendigen Veränderungen. Ab Januar 2015 werden sogar Kosten von bis zu 4000€ pro Umbaumaßnahme übernommen. Ihre Baukosten werden überschaubarer.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohnung oder einem Haus summiert sich der bezuschusste Betrag um die Anzahl der Personen, maximal gibt es die Bezuschussung jedoch für vier Pflegebedürftige innerhalb einer Maßnahme. Ab 2015 können so sogar 16000€ zusammenkommen. Bei mehr als vier Antragstellern verteilt sich der Zuschuss gleichmäßig.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Pflegekasse zu informieren und den Antrag auf Bezuschussung vor dem Umbau zu stellen.
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Fördermittel durch die Krankenkasse
- Hilfsmittel (z.B. Duschstuhl, Wandhalterungen, Wannenlifter) werden finanziert
- Hilfsmittel müssen vom Arzt verschrieben werden
- Kostenübernahme vor dem Kauf des beantragen
Bei Ihrer Krankenkasse haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel. Das können zum Beispiel Haltegriffe neben dem WC, Boden-Decken-Stangen, ein Badewannenlifter oder ein Duschstuhl sein. Das Hilfsmittel muss Ihnen Ihr Arzt verschreiben, erst dann können Sie Zuschuss oder Kostenübernahme bei Ihrer Kasse beantragen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Kauf des Hilfsmittels bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Förderung des Umbaus durch günstige Kredite der kfW-Bank
Förderung durch die kfW-Bank
- Kredit wird u.a. für die Schaffung bodengleicher Duschen gewährt
- altersunabhängig
- effektiver Jahreszins von nur 1%
- Einhaltung der DIN Norm 18040-2 ist zwingend
Die kfW-Bank fördert „altersgerechtes Umbauen“ mit dem Kredit 159. Für sogenannte barrierereduzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schaffung bodengleicher Duschplätze, wird der Kredit gewährleistet. Die Förderung ist altersunabhängig und lockt mit einem effektiven Jahreszins von nur 1%. Der Traum vom altersgerechten, barrierefreien Bad kann somit altersunabhängig erfüllt werden.
Um den Kredit zu bekommen, müssen Sie bei der Renovierung die Auflagen der DIN Norm 18040-2 (Barrierefreies Bauen) zwingend einhalten.
Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich auf der Seite der kfW-Bank zu informieren:
Details auf www.kfw.de (externer Link)
Weitere Tipps und Hinweise zur Finanzierung des barrierefreien Bades
Landesförderprogramme
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Förderung barrierefreier Umbauten. Die Wohnbauförderungsprogramme sind recht komplex – die Zuschüsse variieren nach Maßnahme und Standort – dennoch lohnt es, sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu informieren:
Sozialhilfe
Wenn Sie Sozialhilfe (ALG2 oder Grundsicherung) empfangen, können Sie bei Ihrer Behörde einen Antrag auf Bezuschussung zum behindertengerechten Umbau des Bades stellen. Die Notwenigkeit muss von einem Mitarbeiter des lokalen Gesundheitsamtes bestätigt werden.
Sind Umbauten steuerlich absetzbar?
Meistens ist es möglich, den behindertengerechten Badumbau als „Außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer abzusetzen. Sprechen Sie dafür am besten mit Ihrem Steuerberater.
Was tun als Mieter bei Planung eines barrierefreien Bads?
Mieter haben Anspruch auf den Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer. Sie brauchen dafür natürlich die Einwilligung Ihres Vermieters und haben die Kosten selbst zu tragen. Laut Mietrecht kann der Vermieter die Maßnahme aber nur schwerlich verweigern.
Gern beraten wir Sie bei der Auswahl, Planung und den Einbaumöglichkeiten einer bodenebenen, barrierefreien Dusche.
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